


Bestand 210 (Domstift), U K/1036
Datierung: 1343
Maße: 65,3 cm x 55,0 cm x 1,2 cm
Pergamenturkunde mit mehreren Wachssiegeln unterschiedlicher Färbung
Mit dieser Urkunde bestätigt der Kölner Erzbischof Walram von Jülich, dass Georg dem Fleischmenger und seiner Ehefrau Bele, beide Kölner Bürger, 8.000 Mark schuldig zu sein. Ein Fleischmenger ist ein Fleischverkäufer. Wenn Georg und Bele dem Erzbischof die damals gewaltige Summe von 8.000 Mark leihen konnten, muss es sich bei ihnen um sehr wohlhabende Fleischverkäufer gehandelt haben, die wahrscheinlich nicht mehr selbst mit Beil und Messer dem Schlachtvieh zu Leibe rückten, sondern Fleischhandel und viel-leicht weitere Geschäfte im großen Stil betrieben. Um die Rückzahlung des Darlehens sicherzustellen, erhielten sie einen Anteil am Zoll zu Bonn, also aus den laufenden Einnahmen des Erzbischofs. Damit das Geschäft auch über dessen möglichen Tod hinaus gesichert blieb, setzte er 30 Bürgen ein: Neben dem Domkapitel Pröpste und Kanoniker anderer Stiftskirchen, Hofbeamte und Mitglieder der Ritterschaft. Ihre Siegel finden sich zur Bestätigung der Bürgschaft an der Urkunde. An diese sind zusätzlich zwei sogenannte Transfixe geheftet, kleinere Urkunden mit zusätzlichen Angaben: Mit der einen unterstützt das Domkapitel ausdrücklich das Geschäft. Die andere stammt vom Erzbischof selbst, der drei Jahre später feststellt, dass Georg und Bele noch keine Zahlungen erhalten haben, ihr Anspruch aber fortbesteht. Sie hatten also gut daran getan, auf die vielen Bürgen zu bestehen. Auch nach der Restaurierung sind zahlreiche Schnitte durch die Urkunde zu sehen. Dabei handelt es sich nicht um einen Fehler, sondern um eine sogenannte Kanzellierung: Nach Abschluss des Geschäfts wurde die Urkunde zerschnitten und so ungültig gemacht. Georg und Bele hatten ihr Geld also noch erhalten.
Gesamtes Stück
Siegel
Montierung/Verpackung
10% Materialkosten
10% Verwaltungs- und Transportkosten